Gesetzlich Krankenversicherte
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt gegen Vorlage einer haus- oder augenärztlichen Verordnung (Rezept) Ihre Augenprothese. Die Zuzahlung zur Prothese beträgt € 10,00. Diese entfällt, wenn Sie uns eine auf Sie ausgestellte Gebührenbefreiung vorlegen.
Andere Kostenträger (z. B. Berufsgenossenschaften, Zentrum Bayern Familie und Soziales etc.)
Bitte bringen Sie eine Verordnung (Rezept) mit und evtl. eine Kostenübernahmeerklärung, falls Ihnen diese zugeschickt wurde. Bei diesen Kostenträgern muss keine Zuzahlung geleistet werden.
Privatpatienten
Wir stellen Ihnen unsere Leistungen privat in Rechnung. Falls Ihre Versicherung einen Kostenvoranschlag benötigt, stellen wir Ihnen diesen gerne aus. In der Regel erstattet Ihre Versicherung die Kosten nach Einreichung der Rechnung sowie des Rezepts.