Wir fertigen in unserem Institut hochwertige Augenprothesen aus Glas (PG 36 nach dem Hilfsmittelverzeichnis), die der Definition und den Indikationen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Aus der Bekanntmachung des GKV vom 28.10.2005:
„Kunstaugen (Augenprothesen) aus Glas oder Kunststoff dienen der Rehabilitation nach Entstellung oder Verlust des natürlichen Auges. Sie haben die Aufgabe, die Augenhöhle vor Schaden zu bewahren und Schrumpfungen zu verhindern.
Kunstaugen aus Glas stellen die Standardversorgung dar. Sie sind aufgrund ihres Materials, der Verarbeitung, der anatomischen und individuellen Anpassung sowie der Biokompatibilität geeignet, die medizinischen Anforderungen zu erfüllen. Kunstaugen aus Glas werden doppelwandig (Reformaugen) oder einwandig (Schalenaugen bzw. Bulbusschalen) gefertigt.“
(…) „Alle Kunstaugen unterliegen einem Verschleiß an der Oberfläche. Die abgenutzte Oberfläche schädigt die Schleimhaut der Augenhöhle. Die durchschnittliche Tragedauer eines Kunstauges aus Glas beträgt 1 Jahr. Sie kann in Ausnahmefällen unterschritten werden, wenn die zuvor erwähnten Faktoren die Tragezeit beeinflussen (z.B. durch Veränderung der Augenhöhle oder bei Kindern als wachstumsbedingte Notwendigkeit).“
(…) „Ein Kunstauge aus Glas (…) besteht im Wesentlichen aus vier Glasarten: Kryolith-Glas für den Prothesenkörper, Alkalisilicat- und/oder Kristallglas für die Iriszeichnung und Calcium-Phosphat-Glas als Basis für Iriszeichnungs- und Strukturgebungsfarbe.“