Kosten

Gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te
Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung bezahlt gegen Vor­la­ge einer haus- oder augen­ärzt­li­chen Ver­ord­nung (Rezept) Ihre Augen­pro­the­se. Die Zuzah­lung zur Pro­the­se  beträgt € 10,00. Die­se ent­fällt, wenn Sie uns eine auf Sie aus­ge­stell­te Gebüh­ren­be­frei­ung vor­le­gen.

Ande­re Kos­ten­trä­ger (z. B. Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten, Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les etc.)
Bit­te brin­gen Sie eine Ver­ord­nung (Rezept) mit und evtl. eine Kos­ten­über­nah­me­er­klä­rung, falls Ihnen die­se zuge­schickt wur­de. Bei die­sen Kos­ten­trä­gern muss kei­ne Zuzah­lung geleis­tet wer­den.

Pri­vat­pa­ti­en­ten
Wir stel­len Ihnen unse­re Leis­tun­gen pri­vat in Rech­nung. Falls Ihre Ver­si­che­rung einen Kos­ten­vor­anschlag benö­tigt, stel­len wir Ihnen die­sen ger­ne aus. In der Regel erstat­tet Ihre Ver­si­che­rung die Kos­ten nach Ein­rei­chung der Rech­nung sowie des Rezepts.